Mehrfamilien- und Stadthäuser
Der Einbau von Treppenliften in Mehrfamilienhäusern ist möglich. Hierbei müssen jedoch einige wichtige Voraussetzungen erfüllt werden.
Allgemeines
Vor allem ältere Menschen haben das Bedürfnis, so lange wie möglich mobil zu bleiben, um in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben zu können. Viele Familien entscheiden sich deshalb dazu, ihre Angehörigen mit dem Einbau eines Treppenliftes zu unterstützen. In den eigenen vier Wänden stellt dies meistens keine weiteren Probleme dar.
In Bezug auf Wohnungen in Mehrfamilienhäusern gelten besondere Regelungen, wenn es um den nachträglichen Einbau eines Treppenlifts geht. Hier sind die wichtigsten Details für Sie zusammengefasst:
- Die Funktion der Treppe, sämtliche Fluchtwege und die Verkehrssicherheit der Treppe dürfen grundsätzlich nicht beeinträchtigt werden.
- Die Mindestdurchgangsbreite des Fluchtweges im Bereich der Treppe nach dem Einbau des Treppenlifts beträgt 80 cm.
- Die maximale Schienenhöhe des Treppenlifts darf 50 cm nicht überschreiten.
- Während einer Leerfahrt des Treppenlifts und neben dem hochgeklappten Sitz müssen mindestens 60 cm Platz bleiben.
- Im Falle einer Störung muss der Treppenlift ohne großen Aufwand von Hand aus dem Fluchtweg gefahren werden können.
- Die Parkmöglichkeiten des Lifts dürfen den Treppenlauf nicht einschränken.
- Wenn der Treppenlift über mehrere Geschosse führt, muss in jedem Geschoss mindestens eine großzügige Wartefläche vorhanden sein, um das Passieren von begegnenden Personen zu ermöglichen.
Technische Informationen
In dieser Tabelle werden die wichtigsten Maße, verglichen mit anderen Treppenlift-Anbietern, speziell für Mehrfamilienhäuser dargestellt.
Akku Technik
Lithium Batterie
Energie
Ladezeit
Blei-Gel Batterie
Energie
Ladezeit